Fördermöglichkeiten

Damit Ihr Zuhause, Ihr Zuhause bleibt!

Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds gibt es verschiedene Möglichkeiten Zuschüsse zu erhalten. Dazu beraten wir Sie gerne auch persönlich.

Zuschuss der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gewährt einen sogenannten Pflegekosten-Zuschuss von bis zu € 4.000,- für den Einbau eines Lifts (egal ob Treppen-, Plattform- oder Homelift).

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die betreffende Person in einen Pflegegrad, früher Pflegestufe, eingestuft ist. Ist diese Voraussetzung erfüllt wird üblicherweise ein Zuschuss von € 4.000,- gewährt. Bei einer Wohngemeinschaft von mehreren zusammenlebenden Personen mit Pflegegrad kann dieser Zuschuss je Person gewährt werden. Somit ist ein Gesamtzuschuss von bis zu € 16.000,- für einen Lift möglich.

Damit der Zuschuss gewährt wird, muss der Antrag auf Bezuschussung vor Einbau des Lifts erfolgen.

KfW-Zuschuss

Das KfW-Programm 455 „altersgerechtes Umbauen“ unterstützt Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung sowohl in Mietwohnungen als auch in Eigenheimen. Zu diesen Umbaumaßnahmen gehören die Einbauten von Treppen-, Plattform- und Homeliften. In diesen Fällen können Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 10% der Gesamtinvestitionskosten, jedoch nicht mehr als € 5.000,- je Wohneinheit, beantragen. Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt und muss vor Beauftragung des Lifts erfolgen.

KfW-Kredit

Das KfW Programm 159 „altersgerechtes Umbauen“ unterstützt Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung sowohl in Mietwohnung als auch in Eigenheimen. Zu diesen Umbaumaßnahmen zählen die vorgenannten Lifte. In diesen Fällen wird ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW an die Hausbank und weiter an den Antragsteller gewährt. Die Höchstsumme je Wohneinheit liegt bei € 50.000,-. Der Antrag muss ebenfalls vor Beauftragung des Lifts gestellt werden.

Steuerliche Berücksichtigung

Da der Einbau eines Lifts als außergewöhnliche Belastung „§33 EstG“ angesehen wird, kann der Nutzer die Anschaffung in der jährlichen Steuererklärung angeben. Die Steuerersparnis hängt von der persönlichen Einstufung ab.